Inkrafttreten / Umsetzung Sächsisches Tarnsparenzgesetz (SächsTranspG)
Transparenzhinweis
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBI. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Chemnitz, 13.08.2025
Information zum Aufnahmeverfahren in die Klasse 1 für das Schuljahr 2026/2027
Sehr geehrte Eltern,
wir freuen uns sehr, dass Sie Ihr Kind an unserer Grundschule anmelden.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an den Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes Auswahlverfahren zurückgreifen.
Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung vorher die Kriterien fest.
Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren einzelfallbezogenes Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:
1. Schüler deren Schulweg zu einer anderen nächstgelegenen und aufnahmefähigen Schule unzumutbar wäre,
2. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, soweit die Inklusionsbedingungen an der Schule erfüllt werden,
3. Geschwister von Schülern, die auch im der Anmeldung folgenden Schuljahr diese Schule besuchen werden,
4. Dauer des Schulweges (ausschlaggebend ist die Wegedauer vom Hauptwohnsitz aus); die Wegedauer ergibt sich für fußläufige Schüler aus der über ein öffentlich zugängliches Entfernungsermittlungstool (z. B. Google Maps) zu ermittelnden Wegstrecke, für deren Bewältigung drei Minuten je 200 Metern anzusetzen sind, und für Fahrschüler, für die gemäß der Satzung des zuständigen Verkehrsverbundes Anspruch auf eine erstattungsfähige Schülerbeförderung besteht bzw. – soweit Letztere keine sog. Mindestentfernungen regelt – für die gemäß Ziffer 3.1 der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Schulwegsicherung und Beförderung von Schülern von einem unzumutbaren fußläufigen Schulweg ausgegangen wird, über das Fahrplantool des zuständigen Verkehrsverbundes (Hinweis: Das Portal „Kurzer Schulweg“ kann optional genutzt werden.),
5. Zufallsprinzip (Losverfahren, dieses kommt nur zur Anwendung, sofern an der Kapazitätsgrenze mehrere Anmeldungen mit identischen Voraussetzungen vorliegen).
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine
Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen.
Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.
Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen.
Falls nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens wieder Plätze an unserer Schule frei werden, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Abgelehnte Kinder erhalten einen Platz auf der Nachrückerliste. Dieser Platz wird Ihnen im Ablehnungsbescheid auch mitgeteilt. Zur Teilnahme am Nachrückverfahren genügt ein formloser Antrag.
Zur Förderung der Integration für Schüler, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, kann die Schulaufsichtsbehörde gemäß § 25 Abs. 6 SächsSchulG den Ort der schulischen Integration festlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Uhlig
amt. Schulleiterin