Inkrafttreten / Umsetzung Sächsisches Tarnsparenzgesetz (SächsTranspG)

Transparenzhinweis

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBI. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

Grundschule Kleinolbersdorf
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Ferdinandstraße 97, 09128 Chemnitz;   Tel.: 0371/772322;  Fax 0371/7741893      
 
                                                                                                          Chemnitz, 21.06.2024
 

 
Information zum Aufnahmeverfahren in die Klasse 1 für das Schuljahr 2025/2026
 
 
Sehr geehrte Eltern,
 
wir freuen uns sehr, dass Sie Ihr Kind an unserer Grundschule anmelden.
 
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an den Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes Auswahlverfahren zurückgreifen.
 
Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung vorher die Kriterien fest.
 
Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren einzelfallbezogenes Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt.
 
·         inklusiv zu beschulende Schüler unter Beachtung schulischer Bedingungen,
·         ein Geschwisterkind ist bereits Schüler der Klasse 1 bis 3 unserer Schule,
·         Schulwegnähe (kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und Schule),
·         Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an der Anmeldeschule mehr als 45 Minuten benötigen,
 
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine
Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen.
Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.
 
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.
Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen.
Falls nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens wieder Plätze an unserer Schule frei werden, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Abgelehnte Kinder erhalten einen Platz auf der Nachrückerliste. Dieser Platz wird Ihnen im Ablehnungsbescheid auch mitgeteilt. Zur Teilnahme am Nachrückverfahren genügt ein formloser Antrag.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Simone Uhlig                                        
amt Schulleiterin